Allgemeine Geschäfts- und Veranstaltungsbedingungen 


 

Allgemeine Geschäfts- und Veranstaltungsbedingungen

Motorrad-Total
Training & Coaching
Inhaber: Horst Hilsenbeck
Neubachweg 2
72535 Heroldstatt
Deutschland

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Veranstaltungsbedingungen gelten für alle Motorradtrainings, Coachings und sonstigen Veranstaltungen von Motorrad-Total - Training & Coaching, Inhaber Horst Hilsenbeck.

Sie gelten insbesondere für:

  • Motorrad-Sicherheitstrainings
  • Motorrad-Kurventrainings
  • Einzeltrainings
  • Rookietrainings 125er
  • individuell vereinbarte Motorradtrainings und Coachings

Die jeweils aktuelle Beschreibung des gebuchten Trainings auf der Website von Motorrad-Total ist Bestandteil der Leistungsbeschreibung.

§ 2 Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung zu einem Training kann über das auf der Website bereitgestellte Kontakt- bzw. Anmeldeverfahren, per E-Mail, telefonisch oder in sonstiger vereinbarter Form erfolgen. 
Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an dem ausgewählten Training ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald Motorrad-Total die Anmeldung bestätigt oder dem Teilnehmer die Teilnahme anderweitig verbindlich zusagt. Bei individuell vereinbarten Einzeltrainings kommt der Vertrag mit der verbindlichen Vereinbarung von Trainingsinhalt und Termin zustande.
Der Teilnehmer erhält auf Wunsch bzw. soweit vorgesehen eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung.

§ 3 Trainingsangebot und Leistungsumfang
Der Umfang aus der geschuldeten Leistung ergibt sich aus:

  • der Beschreibung des jeweiligen Trainings auf der Website,
  • der bei der Buchung getroffenen Vereinbarung und
  • der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung.

Die auf der jeweiligen Angebotsseite ausdrücklich als Bestandteil des Trainings genannten Leistungen sind im Teilnahmeentgelt enthalten.
Nicht ausdrücklich genannte Zusatzleistungen sind nicht Bestandteil des Vertrages.
Bei individuell vereinbarten Trainings können Trainingsinhalte entsprechend den persönlichen Bedürfnissen des Teilnehmers angepasst werden.

§4 Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise.
Die auf der Website genannten Preise verstehen gegenüber Verbrauchern als Gesamtpreise in EURO einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Für die einzelnen Trainings gelten insbesondere die auf der jeweiligen Angebotsseite angegebenen Preise.
Beim Einzeltraining gelten die dort angegebenen Preise für die stundenweise Buchung bzw. das Tagestraining.
Die vereinbarte Teilnahmegebühr ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen.
Sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen.
Die Teilnahme kann von der vorherigen vollständigen Zahlung der Teilnahmegebühr abhängig gemacht werden.

§5 Teilnahmevoraussetzungen
Der Teilnehmer muss die auf der jeweiligen Angebotsseite genannten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
Soweit für das jeweilige Training nichts Abweichendes angegeben ist, gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:

  • Besitz einer für das verwendete Motorrad gültigen Fahrerlaubnis,
  • ein eigenes bzw. zur Nutzung berechtigendes Motorrad,
  • ein verkehrssicherer und für die jeweilige Veranstaltung geeigneter Zustand des Motorrads,
  • geeignete und vollständige Motorradschutzkleidung

Der Teilnehmer ist verpflichtet, dem Veranstalter auf Verlangen die erforderlichen Nachweise vorzulegen.
Bei einem Motorrad, das nicht im Eigentum des Teilnehmers steht, muss der Teilnehmer zur Nutzung berechtigt sein.

§6 Besondere Regelungen für Minderjährige
Das Rookietraining richtet sich insbesondere an Jugendliche im Alter von 16 bis unter 18 Jahren mit einer für das verwendete 125er-Motorrad gültigen Fahrerlaubnis. Teilnahmer unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters zur Teilnahme.
Der Veranstalter kann einen entsprechenden Nachweis der Zustimmung verlangen.
Die gesetzlichen Vorschriften über die Wirksamkeit von Verträgen mit Minderjährigen bleiben unberührt.
Die Zustimmung zur Teilnahme am Training beinhaltet nicht automatisch eine Einwilligung zur Veröffentlichung von Foto-, Video- oder Tonaufnahmen.

§7 Zustand des Motorrads
Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass das von ihm verwendete Motorrad für die Veranstaltung geeignet und verkehrssicher ist.
Insbesondere müssen die sicherheitsrelevanten Fahrzeugkomponenten wie Bremsen, Bereifung, Beleuchtung und Fahrwerk in einem ordnungsgemäßen Zustand sein. Der Veranstalter bzw. Trainer kann das Motorrad vor oder während des Trainings auf offensichtliche sicherheitsrelevante Mängel überprüfen. Weist das Motorrad erhebliche Mängel auf oder ist es für die Veranstaltung offensichtlich ungeeignet, kann die Teilnahme aus Sicherheitsgründen verweigert oder beendet werden. Gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

§8 Schutzkleidung
Während des praktischen Motorradtrainings ist die für das jeweilige Training vorgeschriebene bzw. auf der Angebotsseite angegebene Schutzkleidung zu tragen. Der Teilnehmer ist für die ordnungsgemäße und geeignete Schutzkleidung selbst verantwortlich. Der Veranstalter kann die Teilnahme verweigern, wenn die vorgeschriebene Schutzkleidung nicht vorhanden oder offensichtlich ungeeignet ist.

§9 Verhalten während des Trainings
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Anweisungen des Trainers sowie die Sicherheits- und Nutzungsregeln des jeweiligen Trainingsortes zu beachten.
Bei Trainings im öffentlichen Straßenverkehr sind insbesondere die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) einzuhalten. Die Trainings von Motorrad-Total dienen der Verbesserung von Fahrsicherheit, Fahrzeugbeherrschung und Fahrtechnik. Sie sind kein Renn- oder Geschwindigkeitstraining. 
Der Grundsatz bei allen Trainings lautet: Sicherheit vor Geschwindigkeit!
Der Teilnehmer entscheidet im Rahmen seiner persönlichen Fähigkeiten selbst, ob und in welchem Umfang er eine Übung durchführt.  Anweisungen des Trainers zur Sicherheit sind jedoch verbindlich zu beachten.

§10 Alkohol, Drogen und Fahruntüchtigkeit
Während des Trainings gilt ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot!
Eine Teilnahme unter dem Einfluss von Alkohol, illegalen Drogen oder sonstigen berauschenden Substanzen ist nicht gestattet. Der Veranstalter bzw. Trainer kann die Teilnahme verweigern oder das Training für den betreffenden Teilnehmer beenden, wenn dessen Fahrtüchtigkeit oder sichere Teilnahme nicht gewährleistet ist. Die gilt auch bei einer sonstigen erkennbaren Fahruntüchtigkeit.

§11 Ausschluss von der Teilnahme
Der Veranstalter kann einen Teilnehmer insbesondere dann vom weiteren Training ausschließen, wenn

  • erforderliche Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind,
  • das verwendete Motorrad erhebliche sicherheitsrelevante Mängel aufweist,
  • vorgeschriebene Schutzkleidung nicht getragen wird,
  • der Teilnehmer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht,
  • der Teilnehmer wiederholt oder erheblich gegen Sicherheitsanweisungen verstößt,
  • durch sein Verhalten andere Personen gefährdet werden,
  • eine sichere Durchführung des Trainings aus sonstigen Gründen nicht möglich ist.

Bei einem vom Teilnehmer zu vertretenden Ausschluss besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§12 Besonderheiten beim Kurventraining
Das Kurventraining findet teilweise auf öffentlichen Straßen statt. Es werden insbesondere Kurven-, Blick- und Linienführung sowie weitere fahrpraktische Inhalte vermittelt.
Die Teilnehmer haben jederzeit die geltenden Verkehrsregeln einzuhalten. Das Kurventraining dient ausdrücklich nicht der Erzielung möglichst hoher Geschwindigkeiten. Die Durchführung setzt die auf der jeweiligen Angebotsseite angegebene Mindestteilnehmerzahl voraus.

§13 Besonderheiten beim Einzeltraining
Das Einzeltraining wird individuell mit dem Teilnehmer vereinbart. Die Termine werden individuell abgestimmt. Die Mindestbuchungsdauer beträgt bei stundenweiser Buchung drei Stunden, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Das Tagestraining umfasst den auf der Angebotsseite angegebenen Zeitraum bzw. Umfang. Nach vorheriger Vereinbarung kann ein Einzeltraining auch mit zwei Teilnehmern durchgeführt werden. Hierfür gelten die individuell vereinbarten Preise.
Die konkreten Trainingsinhalte können entsprechend den persönlichen Bedürfnissen und dem jeweiligen Trainingsziel des Teilnehmers vereinbart werden.

§14 Mindestteilnehmerzahl
Soweit auf der jeweiligen Angebotsseite eine Mindestteilnehmerzahl angegeben ist, ist die Durchführung des betreffenden Gruppentrainings vom Erreichen dieser Mindestteilnehmerzahl abhängig. Für die derzeit angebotenen Gruppentrainings gelten die jeweils auf der Website angegebenen Mindest- und Höchstteilnehmerzahlen. Der Veranstalter kann eine Veranstaltung absagen oder verschieben, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
In diesem Fall gilt §17.

§15 Rücktritt und Stornierung durch den Teilnehmer
Eine Stornierung durch den Teilnehmer muss dem Veranstalter in Textform, insbesondere per E-Mail, mitgeteilt werden. Für Gruppentrainings gelten folgende Stornobedingungen:

  • bis einschließlich 31 Tage vor Trainingsbeginn: keine Stornokosten
  • 30 Tage bis einschließlich 15 Tage vor Trainingsbeginn: 50% des Teilnahmeentgelts
  • 14 Tage einschließlich 1 Tag vor Trainingsbeginn: 75% des Teilnahmeentgelts
  • am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen: 100% des Teilnahmeentgelts

Bei individuell vereinbarten Einzeltrainings gelten dieselben Fristen, sofern bei der individuellen Terminvereinbarung nichts Abweichendes vereinbart wurde. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Veranstalter kann einen tatsächlich höheren Schaden nur verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

§16 Ersatzteilnehmer
Bei einem Gruppentraining kann der Teilnehmer nach vorheriger Abstimmung eine geeignete Ersatzperson benennen. 
Die Ersatzperson muss sämtliche Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Der Veranstalter kann die Teilnahme einer Ersatz-person aus sachlichem Grund ablehnen, insbesondere wenn die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind.

§17 Absage oder Änderung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann ein Training absagen, verschieben, ändern oder vorzeitig beenden, wenn die Durchführung aus Sicherheitsgründen oder aufgrund von Umständen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Veranstalters nicht möglich oder nicht vertretbar ist. 
Hierzu können insbesondere gehören:

  • gefährliche oder ungeeignete Wetterbedingungen,
  • nicht ausreichende Sicherheit der Straßen-, Gelände- oder Platzverhältnisse,
  • behördliche Anordnungen,
  • höhere Gewalt,
  • Erkrankung oder Ausfall des Trainers,
  • erhebliche technische oder organisatorische Probleme,
  • Nichterreichen der angegebenen Mindestteilnehmerzahl.

Bei einer Absage vor Beginn des Trainings wird dem Teilnehmer grundsätzlich ein Ersatztermin angeboten. Kann oder möchte der Teilnehmer den Ersatztermin nicht wahrnehmen, wird eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr für die abgesagte Veranstaltung erstattet. Bei einem vorzeitigen Abbruch eines bereits begonnenen Trainings entscheidet sich eine etwaige Erstattung nach dem Umfang der bereits erbrachten Leistungen und dem Grund des Abbruchs. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§18 Wetter
Motorradtrainings können insbesondere durch Witterungsverhältnisse beeinflusst werden. Normale oder für das Motorradfahren übliche Wetterbedingungen stellen grundsätzlich keinen Grund für eine automatische Absage dar. Der Veranstalter entscheidet unter Berücksichtigung der Sicherheit der Teilnehmer, ob ein Training durchgeführt, angepasst, unterbrochen, verschoben oder abgesagt wird. Bei einer Absage aufgrund gefährlicher oder nicht vertretbarer Wetter-bedingungen gilt §17.

§19 Krankheit oder Verletzung des Teilnehmers
Kann ein Teilnehmer wegen Krankheit oder Verletzung während eines Trainings nicht weiter teilnehmen, kann der Veranstalter die weitere Teilnahme aus Sicherheitsgründen untersagen. Eine Erstattung wegen nicht in Anspruch genommener Trainingszeiten erfolgt grundsätzlich nicht, soweit der Veranstalter die Ursache nicht zu vertreten hat. Die gesetzlichen Rechte des Teilnehmers bleiben unberührt. Dem Teilnehmer wird empfohlen, gegebenenfalls eine geeignete Rücktritts- oder Abbruchsversicherung abzuschließen.

§20 Widerrufsrecht
Soweit dem Teilnehmer als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, gelten die gesetzlichen Vorschriften.     Bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen ausgeschlossen sein, wenn für die Leistung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vorgesehen ist. Ob im konkreten Fall ein Widerrufsrecht besteht, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der konkreten Buchung.

§21 Haftung
Die Teilnahme an einem Motorradtraining ist mit den typischen Risiken des Motorradfahrens verbunden. Der Teilnehmer ist sich bewusst, dass insbesondere beim Motorradfahren Sturz-, Unfall- und Verletzungsrisiken bestehen. Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unbeschränkt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorherseh-baren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Für Schäden am Motorrad oder an persönlichen Gegenständen des Teilnehmers haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung für Schäden, die ausschließlich durch das Verhalten des Teilnehmers, durch  von ihm eingebrachte Gegenstände oder durch sonstige Umstände aus seinem eigenen Verantwortungsbereich verursacht wurden, besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Für Unfälle während der individuellen An- und Abreise haftet der Veranstalter nur nach den gesetzlichen Vorschriften.

§22 Versicherung
Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, für sein Motorrad und seine persönliche Situation einen ausreichenden Versicherungsschutz zu unterhalten. Der Teilnehmer sollte insbesondere prüfen, ob sein Versicherungsvertrag die Nutzung des Motorrads bei einem Motorradtraining abdeckt. Eine Empfehlung oder ein Hinweis des Veranstalters stellt keine Zusicherung eines bestimmten Versicherungsschutzes dar.

§23 Foto-, Video- und Tonaufnahmen
Während der Veranstaltungen können Foto-, Video- oder Tonaufnahmen entstehen. Eine Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Teilnehmer erkennbar abgebildet sind, erfolgt nur auf Grundlage einer hierfür bestehenden rechtlichen Grundlage bzw. einer erforderlichen Einwilligung. Die Teilnahme an einem Training ist grundsätzlich nicht   von einer Einwilligung in die Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen abhängig. Bei minderjährigen Teilnehmern gelten die gesetzlichen Anforderungen an die Verarbeitung und Veröffentlichung entsprechender Aufnahmen. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung von Motorrad-Total.

§24 Gutscheine
Gutscheine können für die auf dem Gutschein bzw. bei dessen Ausstellung vereinbarten Leistungen eingelöst werden. Sofern auf dem Gutschein keine abweichende Gültigkeitsdauer angegeben ist, gelten die gesetzlichen Verjährungs-vorschriften. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes erfolgt grundsätzlich nicht, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist. Ist auf dem Gutschein ein bestimmter Festpreis für eine Leistung garantiert, gilt dieser Festpreis innerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraums.

§25 Verbraucherstreitbeteiligung
Soweit eine gesetzliche Informationspflicht besteht, informiert Motorrad-Total über die Bereitschaft oder Verpflichtung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle. Motorrad-Total nimmt nicht freiwillig an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Die gesetzlichen Informationspflichten nach dem Verbrauchersteit-beilegungsgesetz bleiben unberührt.

§26 Datenschutz
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Anmeldung, Durchführung und Abwicklung der Trainings ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Motorrad-Total. Die Datenschutzerklärung ist in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf der Website von Motorrad-Total abrufbar.

§27 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verbraucherschutz-vorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, soweit dies zwingend anwendbar sind. Ein besonderer Gerichtsstand wird gegenüber Verbrauchern nicht vereinbart. Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Regelungen über den Gerichtsstand. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbeding-ungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Stand: September 2026 

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